Ratgeber · Recht & Steuern

ZAG-Regeln bei Sachbezugskarten: Was Karten dürfen – und was nicht

11. Juli 2026

Der 50-€-Sachbezug ist nur dann steuerfrei, wenn die Karte tatsächlich als Sachbezug gilt – und nicht als Geldleistung. Die Abgrenzung regelt seit 2022 der Verweis auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 EStG). Wer eine nicht-konforme Karte einsetzt, riskiert die Nachversteuerung des gesamten Betrags – rückwirkend.

Die drei zulässigen Kartentypen

1. Begrenztes Akzeptanznetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG): Die Karte gilt nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen – klassisch: regionale City-Karten oder definierte Händlerverbünde.

2. Begrenzte Produktpalette (Nr. 10b): Die Karte gilt nur für eine bestimmte Waren- oder Dienstleistungskategorie – z. B. nur Kraftstoff, nur Lebensmittel. Die Anzahl der Akzeptanzstellen ist dann egal.

3. Soziale/steuerliche Zwecke (Nr. 10c): Instrumente für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke – in der Praxis der seltenste Fall.

Was auf keinen Fall geht

Barauszahlung oder Bargeldabhebung, Überweisungsfunktion (IBAN), Umtausch in Geld, eigenständige Nutzung im weltweiten Online-Handel ohne Begrenzung sowie nachträgliche Kostenerstattung (dann ist es Geldleistung). Auch das eigenmächtige „Aufladen-Lassen" durch Gehaltsumwandlung scheitert – der Sachbezug muss zusätzlich zum geschuldeten Lohn fließen.

Checkliste für Arbeitgeber

Fragen Sie jeden Anbieter: Auf welche ZAG-Fallgruppe stützt sich die Karte? Gibt es eine steuerliche Würdigung/Gutachten? Ist Barauszahlung technisch ausgeschlossen? Wie wird die 50-€-Grenze systemseitig überwacht? Was passiert mit Restguthaben? Seriöse Anbieter beantworten das schriftlich.

Einordnung

Die ZAG-Konformität ist bei den etablierten Anbietern heute Standard – die Unterschiede liegen eher bei Gebühren, Akzeptanz und Handling. Im Zweifel prüfen wir das im kostenlosen Matching mit.

Stand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Welche Karte passt zu Ihrem Unternehmen?

Wir vergleichen unabhängig und melden uns mit einer konkreten Empfehlung – kostenlos.